Mit Sitz in Ingolstadt betreibt Rechtsanwalt Werner Walch seine Kanzlei, die in diversen Rechtsgebieten, sei es Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Sozialrecht oder in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten, den Kunden sachkundig vertritt. Seit 1996 ist Rechtsanwalt Werner Walch Inhaber der eigenen Rechtsanwaltskanzlei unter der jetzigen Adresse in Ingolstadt. Die Kompetenz der Kanzlei zeigt sich in der jahrelangen Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten, in der qualifizierten Beratung und Vertretung außergerichtlich und in Gerichtsprozessen, in der größtmöglichen Qualität und Seriosität und im offenen und ehrlichen Umgang mit den Mandanten. Dazu bedarf es notwendiger juristischer, persönlicher, sozialer oder wirtschaftlicher Kenntnisse, die Rechtsanwalt Werner Walch vorzuweisen hat.
Durchdachte Rechtsgestaltung
Es gilt, Kosten und zeitintensive Prozesse mittels frühzeitiger Prognose abzuwägen, um für die Mandanten in den verschiedenen Rechtsgebieten ein persönlich sinnvolles bzw. wirtschaftliches Ergebnis zu erreichen. Anwaltliche Tätigkeiten beinhalten auch die Rechtsgestaltung als solche, d. h. die Durchsetzung rechtlicher Grundnormen als anwaltliche Hilfe z. B. bei Vertragsformulierungen. Die Aufgaben von Anwälten beziehen sich auch auf Beratung von Rechtssuchenden und über ihre Ansprüche bzw. evtl. Gegenansprüche. Ein Anwalt übt eine Filterfunktion für die Gerichte aus, indem er die Mandanten von einer Klageerhebung bei mangelnder Erfolgsaussicht abrät.
Ihr Fall in guten Händen
Außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen leistet auch einen Beitrag zur Prävention zukünftiger Rechtsverstöße. Verfahrenshilfe zur Sachverhaltsaufklärung bzw. Prozesshandlungen wie Einreden, Vergleiche oder Rechtsmittel einlegen sind wichtige Aufgaben eines jeden Anwalts. Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung schützen Anwälte ihre Mandanten vor Rechtsverlusten, vor Fehlentscheidungen von Gerichten und Behörden, vor Verfassungswidrigkeiten bzw. staatlicher Machtüberschreitung und vermeiden Konflikte.
Der Rechtsanwalt
Für die Zulassung als Rechtsanwalt ist die Befähigung zum Richteramt Voraussetzung. Jeder Rechtsanwalt besitzt demnach eine Ausbildung zum Volljuristen. Die Zulassung und Eintragung in das Rechtsanwaltsverzeichnis erfolgt über die Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwälte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Kanzlei nachweisen können. Als Volljurist gilt eine Person mit Studium der Rechtswissenschaften mit ersten Staatsexamen und nachfolgendem Referendariat mit abgeschlossenen zweiten Staatsexamen. Der ausgebildete Einheitsjurist kennt sich in allen Gebieten des Zivilrechts, Strafrechts und des Öffentlichen Rechts aus.